Stand: 01.01.2006
1. Allgemeines zur ZusammenarbeitPilsczek
Public Relations (nachfolgend Agentur) und der Kunde arbeiten
vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem
vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der
Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde,
dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig und
nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die für
ihn erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
Für
sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der
Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. VertragsschlussAngebote
der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das
Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Der Kunde ist an seinen
Auftrag eine Woche nach Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des
Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur
als angenommen, sofern die Agentur - etwa durch Tätigkeit aufgrund des
Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Der
Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen
Auftragsbestätigung, in der die vereinbarten Dienstleistungen sowie die
Vergütung festgehalten werden oder aus einer schriftlichen
Leistungsbeschreibung, die beide Parteien als verbindlich bezeichnet
und dem Vertrag zugrunde gelegt haben.
3. VergütungDie
Agentur hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch der
Agentur für jede einzelne Dienstleistung, sobald diese erbracht wurde.
Zur Deckung ihres Aufwandes ist die Agentur berechtigt, Vorschüsse auf
die vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Alle Leistungen der
Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar
abgegolten sind, werden gesondert vergütet. Die Höhe der Vergütung
richtet sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste der
Agentur.
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie
Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der
Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Für die
Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den
Kunden weiterberechnet wird, kann die Agentur ein Bearbeitungshonorar
verlangen. Diese Kosten werden dem Kunden im Vorfeld der Abwicklung
angeboten.
Die Kostenvoranschläge der Agentur sind
unverbindlich. Bei einer Abweichung der tatsächlichen Kosten gegenüber
dem Kostenvoranschlag von mehr als 20 % wird die Agentur den Kunden
darauf hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden
genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen nach dem Hinweis der
Agentur schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere
Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Agentur, die -
aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Ausführung gelangen, gebührt
der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser
Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht
ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr
unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.
Die Höhe der zu leistenden Vergütung bemisst sich an der jeweils aktuellen Preisliste der Agentur.
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Termine und FristenTermine
und Fristen zur Leistungserbringung sind unverbindlich, es sei denn,
sie sind seitens der Agentur schriftlich als verbindlich zugesagt
worden oder zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden.
Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur,
zu verlangen, Termine und Fristen um die Dauer der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Eine Leistungsverzögerung
aufgrund höherer Gewalt wird die Agentur dem Kunden anzeigen.
Die
Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Termine berechtigt den Kunden
erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte,
wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Diese Frist
beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
5. LeistungsänderungenWill
der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der zu erbringenden
Leistungen ändern, so hat er diesen Änderungswunsch schriftlich
gegenüber der Agentur zu äußern. Nach Eingang des Änderungswunsches
prüft die Agentur, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben
wird. Erkennt die Agentur bei der Prüfung, dass vertraglich vereinbarte
Leistungen aufgrund des Änderungswunsches nicht oder nur verzögert
ausgeführt werden können, teilt die Agentur dies dem Kunden
unverzüglich mit. Die vertraglich vereinbarten Leistungen verschieben
sich in diesem Fall auf unbestimmte Zeit, es sei denn, der Kunde
verzichtet auf die von ihm schriftlich mitgeteilten Änderungswünsche.
Nach
der Prüfung der Änderungswünsche wird die Agentur dem Kunden die
Auswirkungen des Änderungswunsches auf die vertraglich vereinbarten
Leistungen mitteilen. Sie wird dem Kunden ein Nachtragsangebot
unterbreiten, aus dem sich die geänderten Leistungen, der Mehraufwand
sowie die hierdurch bedingte Veränderung der Vergütung und der
Ausführungstermin ergeben. Nimmt der Kunde das Nachtragsangebot der
Agentur an oder schließen die Parteien auf der Grundlage des
Nachangebotes eine abweichende Vereinbarung, so richten sich der Umfang
und die Vergütung sowie die Ausführungsfristen der geänderten
Leistungen nach dem Nachtragsangebot bzw. der hierauf getroffenen
Vereinbarung.
Die von den Änderungswünschen des Kunden
betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung
des Änderungswunsches und der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
sowie ggf. der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zzgl. einer
angemessenen Anlauffrist verlängert. Die Agentur wird dem Kunden die
entsprechenden neuen Termine mitteilen.
6. Mitwirkungspflichten des KundenDer
Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige
Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard-
und Software, soweit die Mitwirkungsleistung des Kunden dies erfordern.
Sofern
sich der Kunde verpflichtet hat, der Agentur im Rahmen der
Vertragsdurchführung Materialien (Bilder, Texte, Tonmaterial etc.) zu
beschaffen, hat der Kunde diese der Agentur umgehend und in einem
gängigen unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zu
Verfügung stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde
die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt zudem sicher, dass die
Agentur die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
Alle
vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-Leistungen der Agentur sind
vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht
rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der
Kunde wird insbesondere auf eigene Verantwortung die rechtliche, vor
allem die wettbewerbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit der
Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine
externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die
damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
7. RechteAlle
Leistungen der Agentur bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt
durch die Zahlung des Honorars das einfache, räumlich und zeitlich
nicht beschränkte Recht, die von der Agentur vertraglich erbrachten
Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Die Nutzungsbefugnis des Kunden schließt insbesondere die
Vervielfältigung der Veröffentlichung der vertraglichen Leistungen ein.
Eine
weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden
untersagt, Unterlizenzen zu erteilen oder die vertraglich vereinbarten
Leistungen an Dritte weiterzugeben.
Bis zur vollständigen
Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen
nur widerruflich gestattet. Die Agentur kann dem Einsatz solcher
Leistungen mit deren Vergütungszahlungen sich der Kunde in Verzug
befindet, für die Dauer des Verzuges widersprechen und die
Nutzungsbefugnis widerrufen.
Die Agentur ist berechtigt, auf
allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen, auf die Agentur und
auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein
Entgeltanspruch zusteht.
8. Gewährleistung und HaftungDie
Agentur steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, die der Kunde
erhält, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen
Rechten Dritter belastet sind. Die Agentur stellt dem Kunden von allen
Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen frei. Der Kunde ist
verpflichtet, die Agentur unverzüglich zu unterrichten, wenn Dritte ihm
gegenüber Ansprüche aus der Verletzung entsprechender Rechte geltend
machen.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der
Agentur vorgeschlagenen PR-Maßnahmen trägt der Kunde. Dies gilt
insbesondere für den Fall, dass die PR-Maßnahmen gegen die Vorschriften
des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen
Werberechtsgesetze verstoßen. Der Kunde wird eine von der Agentur
vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von
der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat. Die
Agentur ist verpflichtet, den Kunden auf rechtliche Risiken
hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Planung und Vorbereitung bekannt
werden.
Die Agentur haftet insbesondere auch nicht wegen der in
der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des
Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und
markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des
Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen,
Entwürfe etc. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund
der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer
PR-Maßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, stellt der
Kunde die Agentur von der Haftung frei. Der Kunde hat der Agentur
sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile zu ersetzen, die der
Agentur hieraus entstehen.
Schadensersatzansprüche des Kunden
insbesondere wegen Verzugs, mangelhafter oder unvollständiger
Leistungen oder Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur oder
ihrer Erfüllungsgehilfen.
9. GeheimhaltungDie
Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt
werdenden Geschäftsvorgänge des Kunden sowie der mit ihr verbundenen
oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firma geheim zu halten. Die
Agentur steht dafür ein, dass eine entsprechende
Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihr
beauftragten Fremdfirmen getroffen wird. Diese Geheimhaltungspflicht
gilt über die Dauer des jeweiligen Vertrages hinaus.
10. SchlussbestimmungenVon diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und
der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
Parteien vereinbaren eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Für die Verträge zwischen
der Agentur und ihren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand der Agentur im Verkehr mit ihren kaufmännischen Kunden ist Hamburg.
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